[...] DSGVO fürs Internet zieht eh erst 2019 sollte man mal genau lesen.
mfg jelu
Falsch, die DSGVO ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft und sie zählt auch für das Internet, egal ob Großkonzern, Einzelunternehmer oder Freiberufler. Sogar vor Vereinen macht sie keinen halt.
Und auch vor der DSGVO war ein separater Datenschutzhinweis verpflichtend - es gab sogar schon erste Abmahnungen.
Ganz ehrlich, man erwartet kein Jura-Abschluss als Freelancer in der Webentwicklung, aber gewisses Grundwissen (auch wenn man diesbezüglich nicht beraten darf), gehören dennoch dazu.
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und ich lasse mich nicht ganz verrückt machen den brauch ich kein Impressumm mehr
lg jelu
Die e-Privacy Verordnung ist was völlig anderes, alle die über die DSGVO meckerten werden da erst recht ihren Spaß haben
Lies dir mal das Zitat nochmal durch, dass die e-Privacy Verordnung noch nicht kam, bedeutet NICHT das die DSGVO gilt, sie ist gültig. Informiere dich mal genauer...
Und §5 TMG sagt dir sehr wohl das du ein Impressum benötigst... aber naja, solche Aussagen von deiner Seite verwundern mich nicht mehr...