Bereits im Koalitionsvertrag kündigte die neue Bundesregierung an, dass sie das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz „umgehend“ ändern will, um den Weg für die Jagd auf den Wolf freizumachen. Nach EU-Recht ist dies nur möglich, wenn die Art einen „günstigen Erhaltungszustand“ erreicht hat – laut Faktenlage und Ansicht des zuständigen Bundesamtes für Naturschutz ist dieser aber in weiten Teilen Deutschlands noch immer „ungünstig bis schlecht".
Weil einige Politiker*innen und Bundesländer die Jagd auf den Wolf trotzdem durchsetzen wollen, wurde Ende Juli ein „unbekannter“ Erhaltungszustand nach Brüssel gemeldet – eine rein politisch motivierte Trickserei, um der Wolfsjagd den Weg zu ebnen.
Noch populistischere Töne kommen aus Brandenburg: Der dortige Staatssekretär Gregor Beyer kündigte an, er wolle ab Herbst den Abschuss von 330 Wölfen erlauben. Auch er widerspricht wissenschaftlichen Fakten: Mit den Worten „Das Zählverfahren ist lächerlich. Am Ende entscheide ich!“, widerspricht der frühere Jagd-Lobbyist offiziellen Zählungen.
Statt einer Aushöhlung des Artenschutzes fordert Pro Wildlife faktenbasierte Entscheidungen und wirksame Schutzmaßnahmen für Nutztiere. Denn nur diese können Übergriffe verhindern.
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