
Bereits im Koalitionsvertrag kündigte die neue Bundesregierung an, dass sie das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz „umgehend“ ändern will, um den Weg für die Jagd auf den Wolf freizumachen. Nach EU-Recht ist dies nur möglich, wenn die Art einen „günstigen Erhaltungszustand“ erreicht ...