Eintrag #32, 14.12.2005, 09:04 Uhr

Wenn es nach Recht und Gesetz ginge.... Teil 2

Der Fall Schily/Fischer

Das Doppelspiel zu Lasten der Gefolterten und gegen elementare Menschenrechte betrifft auch die Amtsführung des früheren Innenministers. In die Verantwortung Schilys fallen entsprechende Operationen des Bundeskriminalamts (BKA), das seiner Aufsicht unterstand. So ist bekannt geworden, dass Beamte des BKA in ein syrisches Gefängnis reisten, um Haydar Zammar, einen deutschen Staatsbürger, zu vernehmen. Die Umstände der Inhaftierung kannte das BKA oder hätte sie kennen können, wäre es seinen Dienstpflichten nachgekommen: Zammar befand sich in Damaskus, weil auch er einem Menschenraub zum Opfer gefallen und der Folterbehörde des syrischen Staates ausgeliefert worden war - ob der Deportation Zuarbeiten deutscher Behörden vorausgingen, ist ungeklärt. Klar hingegen ist, dass die BKA-Beamten den Verschleppten seinen Folterern überließen und von Damaskus nach Frankfurt zurückflogen, ohne die Befreiung des Verbrechensopfers unmittelbar einzuleiten. Wie bereits im Fall des Bremers Murat Kurnaz ist es dem Auswärtigen Amt seit vier Jahren nicht gelungen, zu Haydar Zammar einen befreienden Kontakt herzustellen - verantwortlich ist der ehemalige deutsche Außenminister Fischer, der Nachbar Schilys auf der früheren Regierungsbank. Während Zammar im Untergrund von Damaskus gefoltert wurde, verkehrte Fischer mehrmals in der Damaszener Oberstadt - im Juni 2003 und im August 2004. Fischer müsste erklären, ob er den Kontakt zu Haydar Zammar suchte, ob er ihm verwehrt wurde und warum er nicht abreiste, sollten sich die syrischen Behörden verweigert haben.

In einer ähnlichen Erklärungsnot befinden sich auch die Bundestagsabgeordneten Volker Rühe (CDU) und Hans-Ulrich Klose (SPD). Als Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestags besuchten sie im September 2003 und im März 2004 Damaskus. Für den Fall, dass Rühe und Klose gar nicht ahnten, dass ihr Landsmann Zammar befreit werden musste, handelt es sich um eine schwerwiegende Unterlassung, die Minister Schily zu verantworten hat - sein Haus wusste genau, wo Zammar gefoltert wurde.

Der Fall Steinmeier/Schily

Bei der Folter-Visite in Damaskus waren weitere Behörden anwesend, über die der damalige Chef des Bundeskanzleramts, Frank-Walter Steinmeier, die politische Aufsicht führte: das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND). Einer dieser Dienste ist in Damaskus mit ständigen Mitarbeitern präsent, die auch Kontakte zu Angehörigen des dortigen Foltersystems unterhalten. Dem BND ist deswegen bereits im Vorfeld der Folter-Visite bekannt gewesen, unter welchen Umständen Haydar Zammar nach Damaskus verbracht worden war und welche Torturen er durchstand. Die Operation der deutschen Geheimdienste in Damaskus dauerte drei Tage und hatte damit einen Umfang, der einer zentralen Steuerung und einer politischen Aufsicht bedurfte. War für die operative Kontrolle der damalige Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, Ernst Uhrlau, zuständig, so hatte Frank-Walter Steinmeier die letzte Leitungsvollmacht inne. Steinmeier ist jene Person, der die Überlassung eines Bundesbürgers in den Händen von Folterspezialisten politisch zuzurechnen ist - Todesfolge nicht ausgeschlossen.

In identischer Leitungsfunktion handelte Steinmeier bei den deutschen Geheimdienstaktivitäten gegen den BRD-Bürger Khaled El-Masri. Wie Geheimdienstkreise unumwunden einräumen, wurde El-Masri an seinem Heimatort Ulm observiert und das dabei gewonnene Datenmaterial in Aktenbeständen erfasst. Die Auswertung ergab keinerlei Erkenntnisse, die eine Verfolgung des Unschuldigen gerechtfertigt hätten. Trotzdem, so wird inzwischen zugegeben, leiteten die Steinmeier unterstellten Behörden Details ihrer Observationen an eine fremde Macht weiter. Dieser schwere Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Bundesbürgers hatte dramatische Folgen: Khaled El-Masris Entführung und mehrmonatige Folterhaft war mit Dokumenten angereichert worden, die ihn in Beziehungen zu Dritten, Verdächtigen brachten. Von diesen Umständen muss der damalige Chef des Bundeskanzleramts nichts gewusst haben, bevor er durch den Anwalt des Gefolterten informiert wurde. Spätestens zu diesem Zeitpunkt jedoch, im Juni 2004, wäre Steinmeier verpflichtet gewesen, die operative Ebene zur Rechenschaft zu ziehen. Aber Ernst Uhrlau, der Steinmeier unterstellte Geheimdienstkoordinator, machte weiter und durfte in jenes Amt aufrücken, zu dessen vollständigem Versagen er selbst beigetragen hatte - Uhrlau ist neuer Chef des BND. In dieser Funktion soll Uhrlau den parlamentarischen Kontrollgremien über eventuelle Straftaten berichten, die seine jetzige Behörde unter seiner vormaligen Kontrolle begangen haben könnten - es ist echte Aufklärung zu erwarten.
 
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