(6220) Husky09 · 04. März 2024

Müller zum Richter: "Es ist richtig, daß ich die Klägerin eine fette Gans genannt habe. Damit wollte ich aber ausdrücken, dass ich Sie zum Fressen gern habe!"

Kommentare

(6) Madkev · 05. März 2024
oje
(5) Alle1908 · 04. März 2024
es ist eine Sache der Interpretation, oder ?
(4) FrankOPunkt · 04. März 2024
@3 wise words.
(3) 17August · 04. März 2024
nicht jedes Kompliment sitzt sofort
(2) k3552 · 04. März 2024
So kann man das also auch sehen. Aha.
(1) DJBB · 04. März 2024
nichts darf man mehr sagen