(6220) Husky09 · 04. März um 09:49
Müller zum Richter: "Es ist richtig, daß ich die Klägerin eine fette Gans genannt habe. Damit wollte ich aber ausdrücken, dass ich Sie zum Fressen gern habe!" ...

Kommentare

(6) Madkev · 05. März um 10:04
oje
(5) Alle1908 · 04. März um 23:37
es ist eine Sache der Interpretation, oder ?
(4) FrankOPunkt · 04. März um 14:51
@3 wise words.
(3) 17August · 04. März um 13:29
nicht jedes Kompliment sitzt sofort
(2) k3552 · 04. März um 13:18
So kann man das also auch sehen. Aha.
(1) DJBB · 04. März um 10:37
nichts darf man mehr sagen