Eintrag #3012, 05.04.2020, 07:55 Uhr

"Soso, Sie behaupten also, mit Ihrem Auto ......

 

... nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Wie wollen Sie das denn beweisen?" - "Das kann ich sehr wohl beweisen, Herr Richter: Ich befand mich gerade auf dem Weg zu meiner Schwiegermutter!"

 
(73)chance
(74)Marioco
(??)Fahrradfisch
(46)DUN3
(41)Tango848

... und 8768 Gäste
Wer war da?