Eintrag #3012, 05.04.2020, 07:55 Uhr

"Soso, Sie behaupten also, mit Ihrem Auto ......

 

... nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Wie wollen Sie das denn beweisen?" - "Das kann ich sehr wohl beweisen, Herr Richter: Ich befand mich gerade auf dem Weg zu meiner Schwiegermutter!"

 
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