Eintrag #1448, 06.11.2018, 14:24 Uhr

"Soso, Sie behaupten also, mit Ihrem Auto ...

 

... nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Wie wollen Sie das denn beweisen?" - "Das kann ich sehr wohl beweisen, Herr Richter: Ich befand mich gerade auf dem Weg zu meiner Schwiegermutter!"

 
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