344spreepirat09. Oktober 2010
Deutsche Gerichte wenden in Familien- und Erbrechtsfällen die Scharia an. „Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren. Und das ist auch gut so“. Das Nebeneinander verschiedener Rechtsvorstellungen sei „Ausdruck der Globalisierung“. Zwangsehen und Steinigungen bleiben aber verboten. weiter... ...

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