Also ich muß hier doch mal die Polemik-Keule schwingen:
Auszug aus einem Info-Brief:
Regelmäßig gezahlte Wechselschichtzuschläge als Arbeitslohn
Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge können steuerfreie Zuschläge gezahlt werden (§3b EStG) Allerdings müssen diese Zuschläge zusätzlich zu dem Grundlohn für die regelmäßige Arbeitszeit der Arbeitnehmer vergütet werden.
Der Bundesfinanzhof geht in einem neuen Urteil davon aus, daß Arbeitnehmer, die fortlaufend und regelmäßig in Wechselschicht arbeiten, grundsätzlich eine regelmäßige Arbeitszeit haben, die sich nach einem Schichtplan mit regelmäßigem Wechsel der täglichen Arbeitszeit bestimmt.
Zuschläge, die fortlaufend und regelmäßig für diese Arbeitszeiten gezahlt werden, gehören demnach zum Grundlohn und sind normal als Arbeitslohn (das heißt VOLL) zu versteuern.
Entsprechend sind die Nachtzuschläge um den darin rechnerisch enthaltenen Wechselschichtzuschlag zu kürzen und der verbleibende Betrag kann steuerfrei gezahlt werden (wie gnädig)...
GESCHNALLT????
Ich weiß nicht WIE sie es wieder geschafft haben und wer alles so bestochen wurde, jedenfalls kann man hier sehr schön sehen, wie etwas umgesetzt wird, was KEINER WOLLTE. Einfach heimlich und hintenrum und abgesichert durchs "Gericht".
Ich könnte wirklich kotzen ....
Auszug aus einem Info-Brief:
Regelmäßig gezahlte Wechselschichtzuschläge als Arbeitslohn
Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge können steuerfreie Zuschläge gezahlt werden (§3b EStG) Allerdings müssen diese Zuschläge zusätzlich zu dem Grundlohn für die regelmäßige Arbeitszeit der Arbeitnehmer vergütet werden.
Der Bundesfinanzhof geht in einem neuen Urteil davon aus, daß Arbeitnehmer, die fortlaufend und regelmäßig in Wechselschicht arbeiten, grundsätzlich eine regelmäßige Arbeitszeit haben, die sich nach einem Schichtplan mit regelmäßigem Wechsel der täglichen Arbeitszeit bestimmt.
Zuschläge, die fortlaufend und regelmäßig für diese Arbeitszeiten gezahlt werden, gehören demnach zum Grundlohn und sind normal als Arbeitslohn (das heißt VOLL) zu versteuern.
Entsprechend sind die Nachtzuschläge um den darin rechnerisch enthaltenen Wechselschichtzuschlag zu kürzen und der verbleibende Betrag kann steuerfrei gezahlt werden (wie gnädig)...
GESCHNALLT????
Ich weiß nicht WIE sie es wieder geschafft haben und wer alles so bestochen wurde, jedenfalls kann man hier sehr schön sehen, wie etwas umgesetzt wird, was KEINER WOLLTE. Einfach heimlich und hintenrum und abgesichert durchs "Gericht".
Ich könnte wirklich kotzen ....