(14) Kava · 05. Februar 2006
Also ich muß hier doch mal die Polemik-Keule schwingen: Auszug aus einem Info-Brief: Regelmäßig gezahlte Wechselschichtzuschläge als Arbeitslohn Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge können steuerfreie Zuschläge gezahlt werden (§3b EStG) Allerdings müssen diese Zuschläge zusätzlich zu ...

Kommentare

(1) Kaizer · 08. Februar 2006
so ähnlich ging es bei uns zu, als sie den BAT dahingehend gedehnt haben, dass wochenfeiertage für wechselschichtler aus dem selben grund nicht als freie tage zu erstatten sind. ist inzwischen wieder abgeschafft...! so züchtet man sich einen hohen krankenstand!