Also ich muß hier doch mal die Polemik-Keule schwingen: Auszug aus einem Info-Brief: Regelmäßig gezahlte Wechselschichtzuschläge als Arbeitslohn Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge können steuerfreie Zuschläge gezahlt werden (§3b EStG) Allerdings müssen diese Zuschläge zusätzlich zu ...