Eintrag #216, 04.05.2008, 12:29 Uhr

politiker mit courage

es gibt noch politiker mit courage, die dieses system erkannt haben:

Henry Nitzsche

"Weil wir in Deutschland unserem eigenen Volk nicht mehr trauen, sitzen wir, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages heute hier, um über seine Zukunft zu entscheiden. ...Wir halten es [das Volk] anscheinend auch für dämlich und vergeßlich. Das scheint mittlerweile Konsens in Europa zu sein. Dieser Vertrag von Lissabon unterscheidet sich inhaltlich nicht vom gescheiterten Verfassungsvertrag. [...] Das Bundesverfassungsgericht untersagte es dem Bundespräsidenten nicht ohne Grund, diesen Vertrag zu unterschreiben [...] Mit diesem Reformvertrag wird eine verbindliche Verfassung für über 500 Millionen Menschen geschaffen, die allerdings nicht demokratisch legitimiert ist [...] Der Europäische Rat wird durch das vereinfachte Änderungsverfahren ermächtigt - ermächtigt! -, fast das gesamte bestehende Unionsrecht zu ändern [...] Eine Zustimmung des Europäischen Parlaments ist dabei nicht mehr notwendig".


die rede in voller länge:

http://www.youtube.com/watch?v=2Zn0HNg__7s


Nach ihrem doch hoffentlich gewissenhaften Studium des 479-seitigen Vertragswerks sollte den Abgeordneten klar sein, was sie mit Ihrem Votum unumkehrbar festschreiben wollen:

    * Die EU kann, ohne ein Parlament zu fragen, einen Krieg beginnen. Über Militäreinsätze entscheidet allein der Ministerrat der EU. Der Bundestag hat danach weder eine Entscheidungsbefugnis, noch eine Kontrolle über Truppeneinsätze und die entsprechende Außenpolitik. Der Vertrag billigt ausdrücklich auch dem Europäische Gerichtshof keine Kontrollmöglichkeit zu. (Art. I-41, S. 37 und Art. III-376. S. 169).

    * Der Vertrag verpflichtet die EU-Bürger, (ungefragt) mehr Steuergeld für militärische Aufrüstung auszugeben, oder wie die Eurokraten vorsichtiger formulierten "ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (Art. I- 41 Abs. 3. S.37).

    * Seite 437 des Vertrags "weist darauf hin, daß das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bestimmungen" nationales Recht bricht.

    * Im Vertrag steht: "In gewissen Fällen ist die Todesstrafe erlaubt". Der Staat kann nun die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten (Krieg gegen Terror) oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden". Im Grundgesetz Art. 102, stand: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Nun hat sie der deutsche Bundestag prophylaktisch wieder eingeführt.

    * Die "Achtung des Privat- und Familienlebens", jedenfalls die der Wohnung des privaten Telefon und der Briefe, darf eingeschränkt werden, und zwar "für das wirtschaftliche Wohl des Landes" oder "zum Schutz der Moral". Was das sein soll, bestimmen diejenigen, die bisher schon die materiellen Voraussetzungen für "wirtschaftlichen Wohlstand" ruiniert und die "Moral" weitgehend zersetzt haben.


und dann dankt sarkozy dem ferkel-merkel für seine arbeit, dieses schandwerk an den parlamenten und an dem volk vorbei zu mogeln. da weiss man sofort, woher der wind weht!

 
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