
Trotz der Negativ Entscheidung des BGH zum Beschluss des Landgerichts Tübingen gegen Vollstreckungsaufträge des GEZ Nachfolgers ARD ZDF DEUTSCHLANDRADIO BEITRAGSSERVICE und des SWR läßt sich das Landgericht Tübingen nicht beirren und entscheidet in einer Vollstreckungssache wieder zum Nachteil des ...