Bei der AfD (Alternative für Deutschland) häufen sich die Skandale: potenziell verfassungsfeindliche und rechtsextreme Aussagen, Gewalt und Hitlergrüße bei Veranstaltungen, Wahlplakate mit verbotenen SA-Parolen und ein Parteiprogramm, das aus dunkler Vorzeit zu stammen scheint und vor Menschenverachtung nur so trieft.
Nicht umsonst wird die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft, der Thüringer Landesverband unter dem Vorsitz von Björn Höcke gilt als “erwiesen rechtsextrem”.
Gehört die AfD dann nicht verboten?
Das zu prüfen und ein für alle Mal zu klären, können wir nun gemeinsam erreichen. Solche Parteien haben weder in Deutschland, noch in Europa etwas zu suchen.
Fordern Sie den Bundesrat auf, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen.
Auch eine demokratisch gewählte Partei gehört verboten, wenn sie Bestrebungen zeigt, unsere Demokratie zu untergraben.
Dieses Demokratieverständnis ist ein Grundpfeiler unseres Zusammenlebens und das Parteienverbot ein Werkzeug einer wehrhaften Demokratie.
Ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte sieht bei der AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt. Doch die offizielle Prüfung und die Einleitung weiterer Schritte obliegt dem Bundesverfassungsgericht.
Ekō-Mitglieder wie Sie setzen sich immer wieder für unsere Demokratie und gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit ein.
Gemeinsam konnten wir die Schließung des PayPal-Kontos der rechtsextremen Gruppe Pro Chemnitz erreichen und ihnen damit eine Möglichkeit nehmen, die Verbreitung ihrer rechten Parolen und ihrer Hetze zu finanzieren.
Heute können wir ein offizielles Prüfverfahren erwirken, das endlich Klarheit in die Verfassungstreue der AfD bringt.
Fordern Sie den Bundesrat auf, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Leonie und das Team von Ekō