Eintrag #2770, 11.05.2023, 15:29 Uhr

Es war der 16. Dezember, als der Bundestag einen

Es war der 16. Dezember, als der Bundestag einen Entwurf der Bundesregierung beschloss, der den Schutz von Whistleblowern verbessern sollte. Doch als der zustimmungspflichtige Gesetzentwurf am 10. Februar im Bundesrat vorlag, konnte er keine Mehrheit erzielen. Die Bundesregierung ließ nicht locker und rief schließlich im April den Vermittlungsausschuss an.

In der Zwischenzeit hatten die Koalitionsfraktionen zwei neue Gesetzentwürfe vorgelegt, die den ursprünglichen Regierungsentwurf in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Teil aufteilten. Doch am 30. März wurde die Beschlussfassung über die beiden Entwürfe kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.
Das Ziel des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden war klar: Whistleblowern in Unternehmen und Behörden sollte es durch die Einrichtung interner und externer Meldestellen ermöglicht werden, auf Missstände und Gesetzesverstöße hinzuweisen. Außerdem sollten Hinweisgeber vor Repressalien aufgrund ihrer Meldung geschützt werden.

Einige Anpassungen waren im Laufe der Verhandlungen gegenüber der ursprünglich vom Bundestag beschlossenen Fassung getroffen worden. So sollte es nun keine Pflicht mehr geben, dass interne und externe Meldestellen Meldekanäle für anonyme Meldungen anbieten müssen. Dennoch sollten weiterhin anonyme Meldungen bearbeitet werden. Zudem sollte die Meldung bei einer internen Meldestelle bevorzugt werden, wenn "intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann" und keine Repressalien befürchtet werden.
Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie hätte eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht erfolgen müssen. Die EU-Kommission hatte Deutschland deshalb im Januar 2022 dazu aufgefordert. Als im Februar 2023 noch immer keine Umsetzung erfolgt war, reichte die Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland und sieben weitere Mitgliedsstaaten ein.

Nun bleibt abzuwarten, wie die Geschichte rund um den verbesserten Schutz von Whistleblowern in Deutschland weitergehen wird.

 
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