(220) spreepirat · 13. August 2008
... und zwar auf raten: wie, das sollten sie im bundesgesetzblatt jahrgang 2008, teil I, nr.23, bonn 16.juni 2008, seite 999 nachlesen. in §98, unmittelbar vor den unterschriften von kanzlerin und bundespräsident steht: "Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 ...

Kommentare

(4) Marbod vergibt 10 Klammern · 14. Dezember 2008
Naja, auch im Wehrpflichtgesetz steht seit langem: "Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt. "
schrittweise aushölung des gg...
(3) k293295 vergibt 10 Klammern · 14. Dezember 2008
Diese Raten können wir Bürger nicht zahlen. Wir sollten Konkurs anmelden oder aber die Forderung bestreiten. Und dann den Inkasso-Dienst (in Uniform?) kräftig in den Allerwertesten treten!
das ganze system ist faul und marode (siehe auch finanzkrise) und bricht bald zusammen! die frage ist nicht ob, sondern wann (oder besser: wie lange noch)!
(2) exDelphi vergibt 10 Klammern · 17. August 2008
ein hoch auf unsere führer!
(1) Soturi · 14. August 2008
da fühlt man sich doch wohl...