
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Brennelementesteuer zu Lasten der Betreiber von Atomkraftwerken Verfassungswidrig war. Das ist bemerkenswert, denn bisher hat das Verfassungsgericht eigentlich immer nur abgenickt, was der EuGH beschlossen hatte. An einen solchen ...