1817August06. August 2024
Ich bin voller erstaunen! Uns wurde verkauft, dass das Gesetz verfassungskonform ist, bis auf die Regelung zu den Direktmandaten. Heute konnte ich das Urteil lesen. Diese Mitteilungen sind fake. Das BVerfG hat geurteilt, dass das BTW-Gesetz verfassungswidrig ist, bis auf die Reduzierung der ...

Kommentare

5janine8312. August 2024
oki
4georgiem07. August 2024
Bitte meine von unten nach oben lesen. Details dann unter <link>
3georgiem07. August 2024
Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.
2georgiem07. August 2024
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren in § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist. Die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG verstößt aber derzeit gegen Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG.
1georgiem07. August 2024
Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort Pressemitteilung Nr. 64/2024 vom 30. Juli 2024