Eintrag #3, 16.07.2012, 14:16 Uhr

Beschneidung

Mutiges Urteil (in Köln). Und richtig, die Verfassung ist da sehr sehr eindeutig.

 

Das Gerede von Religionsfreiheit ist dabei völliger Quatsch, die Religionsfreiheit des einen (Eltern) kann nicht über die körperliche Unversehrtheit des anderen (Kind) gestellt werden.

 

Jetzt wollen sie Beschneidungen per Gesetz erlauben. Das ist eine ziemlich dumme Idee, weil so ein Gesetz geradezu zwangsläufig verfassungswidrig sein muss. Ein entsprechendes Urteil vom BVerfG würde aber noch viel mehr politisch unbequemen Staub aufwirbeln als das vergleichsweise unbedeutende aus Köln.

 

Warum zwangsläufig?

 

- Das Recht auf körperliche Unversehrtheit habe ich bereits erwähnt.

 

- Man kann nicht die Beschneidung von Mädchen verbieten und die von Jungen erlauben (Diskriminierungsverbot).

 

- Man kann nicht jemandem, der seinem ungezogenen Kind eine schallert, das Jugendamt auf den Hals hetzen, und jemanden, der sein Kind irreversibel körperlich schädigt, straffrei stellen (Verhältnismäßigkeit).

 

- Man kann nicht einen Ethikrat einberufen, der darüber diskutiert, ob man einen formlosen Klumpen menschlicher Stammzellen wissenschaftlich untersuchen oder medizinisch verwenden darf, und gleichzeitig wegschauen, wenn hilflose Kinder verstümmelt werden.

 

Oder?

 
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