(3) pco · 16. Juli 2012

Mutiges Urteil (in Köln). Und richtig, die Verfassung ist da sehr sehr eindeutig.

 

Das Gerede von Religionsfreiheit ist dabei völliger Quatsch, die Religionsfreiheit des einen (Eltern) kann nicht über die körperliche Unversehrtheit des anderen (Kind) gestellt ...

Kommentare

(2) gemos · 17. Juli 2012
Und unsere Regierung kuscht auch noch vor den Moslems und Juden. Ein halbwegs vernünftig denkender Mensch kann dem Kölner Urteil nur zustimmen - ohne wenn und aber!