Die Hausordnung des Bundestages hat Gesetzesrang, daher kann sie nur vom Bundestag per Abstimmung geändert werden.
nur der bundestag
Der Bundestag
Das kann nur der Bundestag...
Ich sage der Bundespräsident !
im bundestag im palamen antrag stellen
Ich denke der Bundestag.
Ich meine, ja. Also um die Hausordnung ändern zu können, bedarf es eines Gesuchs der Abgeordneten an den Bundestagspräsidenten. Dieser kann nun über eine eventuelle Änderung der Hausordnung abstimmen lassen.
In letzter Instanz obliegt es aber ihm allein, eine Änderung zu initiieren.