Wer kann die Hausordnung des Reichstags ändern?

tastenkoenig · 24. November 2017

Der Deutsche Bundestag, also das Parlament, gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, nach der verfahren wird.

 

Aber wie steht es um die Hausordnung des Reichstages, also des Gebäudes? Das Hausrecht hat meines Wissens der Bundestagspräsident. Aber beinhaltet das auch, die Hausordnung ggf. zu ändern?

 

Antworten

k293295 · 25. November 2017 · 0x hilfreich

Die Hausordnung des Bundestages hat Gesetzesrang, daher kann sie nur vom Bundestag per Abstimmung geändert werden.

Bonze66 · 25. November 2017 · 0x hilfreich

nur der bundestag

doern · 25. November 2017 · 0x hilfreich

Der Bundestag

Husky09 · 25. November 2017 · 0x hilfreich

Das kann nur der Bundestag...

ausiman1 · 24. November 2017 · 0x hilfreich

Ich sage der Bundespräsident !

PfauDaniel1 · 24. November 2017 · 0x hilfreich

im bundestag im palamen antrag stellen 

bs-alf · 24. November 2017 · 0x hilfreich

Ich denke der Bundestag.

Alex.K · 24. November 2017 · 0x hilfreich

Ich meine, ja. Also um die Hausordnung ändern zu können, bedarf es eines Gesuchs der Abgeordneten an den Bundestagspräsidenten. Dieser kann nun über eine eventuelle Änderung der Hausordnung abstimmen lassen.

In letzter Instanz obliegt es aber ihm allein, eine Änderung zu initiieren.

 
 

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