ich denke diese gilt immer.
Ja klar die gleichen Regel gelten auch für dcih wenn du in diesem beruf die tätigkeit ausübst
Wenn eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben wurde und/oder ich darüber belehrt wurde...
Sofern du keinen Vertrag unterzeichnet hast gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
ist Verschwiegenheit nicht Ehrensache
also ich weiss, dass man Interna absolut nicht ausplaudern darf, das muss man ja unterschreiben. Dies gilt aber dann nicht, wenn es um Interna geht, die anderen Schaden zufügen, kriminell oder sonstiges sind.
Daten oder Fakten dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden. Dies gilt während der Zeit des Einsatzes und nach der Beendigung.
Sollte so aber auch in Deinem Vertrag stehen den Du als ehrenamtlicher unterschrieben hast.
Grundsätzlich gilt auch für eine ehrenamtliche Tätigkeit die Verschwiegenheitspflicht, sowie - je nach Tätigkeit - darüber hinaus auch noch besondere Datenschutzpflichten. Normalerweise müsstest du über deine Rechte & Pflichten jedoch aufgeklärt worden sein. Um ganz sicher zu gehen, solltest du noch einmal bei dem Arbeitgeber nachfragen.