Unterliege ich nach der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schweigepflicht?

Iceman2004_9 · 14. Januar 2014

Habe ich nach meinem Austritt aus einem Ehrenamt rechtlich eine Verschwiegenheit einzuhalten, wie nach der Kündigung eines Arbeitsplatzes? Bezieht sich auf erfahrene Interna.

 

Antworten

MrNiceGuy30 · 22. Oktober 2017 · 0x hilfreich

ich denke diese gilt immer.

MrUtzen7 · 23. September 2017 · 0x hilfreich

Ja klar die gleichen Regel gelten auch für dcih wenn du in diesem beruf die tätigkeit ausübst

Husky09 · 03. August 2017 · 0x hilfreich

Wenn eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben wurde und/oder ich darüber belehrt wurde...

anthonius · 21. März 2017 · 0x hilfreich

Sofern du keinen Vertrag unterzeichnet hast gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Mensch63 · 16. Februar 2014 · 0x hilfreich

ist Verschwiegenheit nicht Ehrensache

k381986 · 19. Januar 2014 · 0x hilfreich

also ich weiss, dass man Interna absolut nicht ausplaudern darf, das muss man ja unterschreiben. Dies gilt aber dann nicht, wenn es um Interna geht, die anderen Schaden zufügen, kriminell oder sonstiges sind.

k18663 · 15. Januar 2014 · 0x hilfreich

Daten oder Fakten dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden. Dies gilt während der Zeit des Einsatzes und nach der Beendigung.

 

Sollte so aber auch in Deinem Vertrag stehen den Du als ehrenamtlicher unterschrieben hast.

k31421 · 15. Januar 2014 · 1x hilfreich

Grundsätzlich gilt auch für eine ehrenamtliche Tätigkeit die Verschwiegenheitspflicht, sowie - je nach Tätigkeit - darüber hinaus auch noch besondere Datenschutzpflichten. Normalerweise müsstest du über deine Rechte & Pflichten jedoch aufgeklärt worden sein. Um ganz sicher zu gehen, solltest du noch einmal bei dem Arbeitgeber nachfragen.

 
 

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