wahrscheinlich nicht
grundsätzlich ist jeder eigentümer lt.gesetz gebührenpflichtig,egal ob es sinn macht oder nicht,allerdings haben die gemeinden und städte einen gewissen spielraum,am sinnvollsten erscheint mir daher der versuch eines klärenden gespräches,erfolg ist aber nicht garantiert
bestenfalls ein klärendes Gespräch mit der Gemeinde bzw. dem zuständigen Amt führen und es dort regeln. Und von denen die entsprechenden Gesetzestexte anfragen. "Plötzlich" eine so hohe Gebühr scheint ja mit irgendwelchen Änderungen der Gemeindesatzung zu tun zu haben. Erkläre denen das genauso, dass ihr euren Müll wieder mitnehmt und zuhause entsorgt. Viel Erfolg.
Wenn Du dies plausibel - wie in der Fragestellung bereits getan - begründen kannst, dass kein Müll anfällt, kannst Du evtl. um die Zahlung umzukommen. Hat bei mir auch funktioniert.
Kommt drauf an, ob es sich um eine Gebühr oder einen Beitrag handelt. Beitrag - Zwang ohne Gegenleistung. Gebühr - nur auf Veranlassung des Gebührenschuldners und mit konkreter, auch einklagbarer Gegenleistung.
Liegt an das geregelte gesetzt jeder gemeinde
Es ist unterschiedlich
Jede Gemeinde hat seine Vorschriften, überall sind diese Unterschiedlich auch in den Gebühren.
Aufgrund von Anschluss- und Benutzungszwang ist jeder Grundstückseigentümer in Deutschland grundsätzlich gebührenpflichtig. Aber ich würde es mal versuchen, da es sich hier ja um eine nicht ständig bewohnte Immobilie handelt...
Ich denke nicht dass ihr erfolg haben werdet