Klage um Hasenbilder an der Tafel abgewiesen

Vechta (dpa) - Im Streit um Hasenbilder an der Schultafel ist eine Lehrerin vor dem Amtsgericht Vechta gescheitert. Die Pädagogin hatte gegen eine Schülerin auf Unterlassung geklagt.

Sie hatte per Gericht durchsetzen wollen, dass die 16-jährige Kim keine Hasen mehr an die Tafel male und auch nicht mehr behaupte, sie drehe beim Anblick von Hasen durch. «Die Klage wird abgewiesen», sagte Richter Hermann Pieper am Dienstag. Gegen die Entscheidung kann die Lehrerin Berufung einlegen. Die Kosten des Verfahrens muss sie tragen.

Eine Lehrerin mit Angst vor Hasen - der Fall hatte deutschlandweit Schlagzeilen gemacht. Die Frau war Thema in Boulevardsendungen im Fernsehen und von Glossen in Zeitungen. Der Medienrummel in dem kleinen Gerichtssaal im Amtsgericht Vechta war deshalb groß. Sogar ein Fernsehteam aus Osteuropa war in die niedersächsische Kreisstadt gekommen, um das Urteil zu hören.

Ins Rollen kam der Fall durch einen Zufall: Denn die Schülerin kannte die Lehrerin von früher von einer anderen Schule - und erzählte vom Hasen-Stress dort. Die Pädagogin hatte 2008 an der Schule im Ort Goldenstedt im Kreis Vechta eine Schülerin wegen ähnlicher Geschichten über Hasenbilder verklagt. Der Rechtsstreit damals endete mit einem Vergleich: Die Ex-Schülerin hatte sich verpflichtet, nicht mehr zu behaupten, dass die Pädagogin Angst vor Hasen habe.

Dann wechselte Kim 2009 von Goldenstedt in die wenige Kilometer entfernte Kreisstadt Vechta. Auch die Lehrerin wechselte an ihre Schule dort. Als der Klassenlehrer zum Schuljahresbeginn die Riege der Pädagogen aufzählte und der Name der Klägerin fiel, habe sie in der Klasse «oh, nee» gesagt, hatte Kim vor einigen Wochen erzählt. Darauf von anderen angesprochen, habe sie ihren neuen Mitschülern berichtet, dass die Lehrerin in ihrer alten Schule aus dem Unterricht geflüchtet sei, wenn sie Zeichnungen von Hasen gesehen habe.

Damit machte das alte Gerücht auch seine Runde an der neuen Schule. Man habe sehen wollen, wie die Lehrerin reagiert, hatte eine andere Schülerin als Zeugin während des Prozesses ausgesagt. Mit dem Resultat, dass irgendjemand von den Schülern Hasen an die Tafel malte. Und die arme Lehrerin unter Tränen aus der Klasse lief. Das hatte die Schülerin vor Gericht bezeugt.

Sie selber habe aber niemals Hasen an die Tafel gemalt, hatte Kim während des Prozesses betont. Und diese Darstellung auch noch mal am Dienstag bekräftigt. Sie war zwar nicht bei der Urteilsverkündung dabei, weil sie einen Ferienjob hat und arbeiten musste. Sie äußerte sich aber nach der Verhandlung.

Doch ging es in dem Prozess eigentlich um die Frage, ob die Frau tatsächlich Angst vor Hasenbildchen hatte? Richter Pieper verneinte das nach der Sitzung. Es stehe nicht Angst vor Mümmelmännern im Zentrum, sondern Zwist an der Schule. «Es geht nicht um eine Hasenphobie, sondern um Mobbing», betonte er. Es gehe um einen «Kampf an der Schule».

Aus seiner Sicht habe sich die Frau gegen Mobbingattacken der Schüler zu Wehr setzen wollen. Zu der Frage, ob die Pädagogin nun wirklich ein Mobbingopfer sei, wollte er sich im Anschluss an die Entscheidung aber nicht konkret äußern.

Die klagende Lehrerin war aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Urteilsbegründung erschienen. Sie hatte zuletzt nicht mehr unterrichtet. Ihren Platz nahmen ihr Mann und ihr Sohn ein, die aber im Gerichtssaal nichts sagen wollten.

Was die Klage der Pädagogin für die 16-jährige Kim bedeutet, machte ihre Mutter nach der Entscheidung klar. Sie zeigte sich erleichtert über den Ausgang des Prozesses. «Ich hoffe nicht, dass da was nachkommt», sagte sie auf die Frage, ob ihre Tochter nun Nachteile auf der Schule befürchten müsse.

Der Streit habe ihre Tochter nervlich stark belastet. «Das war psychischer Stress». Sie sei von den Noten her abgerutscht und müsse eigentlich die Klasse wiederholen. «Ich will mich dafür einsetzen, dass sie das nicht muss», betonte die Mutter. Es geht um die Versetzung in Klasse zehn. Enttäuscht sei sie darüber, dass die Lehrerin nicht das Gespräch mit ihrer Tochter und ihr gesucht, sondern sofort geklagt habe.

Prozesse / Schulen
20.07.2010 · 16:40 Uhr
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