TV-Moderator Kachelmann bleibt im Gefängnis

01. Juli 2010, 19:26 Uhr · Quelle: dpa
Mannheim (dpa) - Seit fast 15 Wochen sitzt TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft - und er muss sich weiter gedulden. Das Landgericht Mannheim lehnte es am Donnerstag ab, den Haftbefehl gegen den Schweizer aufzuheben.

Der 51-Jährige sei weiter dringend verdächtig, seine frühere Geliebte vergewaltigt zu haben, erklärte das Gericht. Kachelmann, der die Tat bestreitet, sitzt seit dem 20. März in Untersuchungshaft. Sein Anwalt Reinhard Birkenstock hatte Haftbeschwerde eingelegt, um seinen Mandanten freizubekommen. Nun muss das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe über den Antrag des Anwalts entscheiden.

Das Landgericht bezeichnete die Angaben der 37-jährigen Ex- Freundin, die Kachelmann schwer belastet hatte, als glaubwürdig. Die Aussagen Kachelmanns dagegen wirkten unter anderem «im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel». Die Aussagen der Frau würden durch aussagepsychologische und rechtsmedizinische Gutachten gestützt.

Kachelmanns Verteidiger Birkenstock kritisierte die Entscheidung des Landgerichts. Die Strafkammer habe das nach Auffassung Birkenstocks «eindeutige und allseits bekannte Ergebnis» des psychologischen Gutachtens nicht gewürdigt. Über dieses Gutachten herrscht allerdings Unklarheit - wie auch über die Frage, wer zumindest Teile davon an die Öffentlichkeit gegeben hat. Verschiedene Medien hatten berichtet, die Angaben der Frau würden im dem Gutachten für unglaubwürdig erklärt.

Die Staatsanwaltschaft hatte demgegenüber vorgebracht, dieser Eindruck habe nur entstehen können, weil lediglich Teile des Gutachtens an Journalisten weitergegeben worden seien. Dieser Bewertung ist das Landgericht nun anscheinend gefolgt. Die Glaubhaftigkeit des mutmaßlichen Opfers werde «durch die in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Ausführungen in dem aussagepsychologischen Gutachten gestützt», heißt es in der Presseerklärung des Gerichts.

Birkenstock kündigte an, die Haftbeschwerde gegenüber dem OLG Karlsruhe nochmals ergänzend zu begründen. Der Verteidiger hatte unter Berufung auf rechtsmedizinische Gutachten erklärt, die angebliche Vergewaltigung könne nicht wie geschildert stattgefunden haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann erhoben. Die Ermittler beschuldigen ihn der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und der Körperverletzung. Ihm drohen bei einer Verurteilung mindestens fünf Jahre Haft. Das Gericht befürchtet, dass sich Kachelmann bei einer Entlassung aus der Untersuchungshaft absetzen könnte.

Das Landgericht gibt die Akten nun an das Oberlandesgericht in Karlsruhe weiter. Das OLG entscheidet, ob es den Haftbefehl gegen Kachelmann aufhebt. Dafür gibt es keine Frist, allerdings entscheiden Gerichte in Haftsachen möglichst schnell.

Noch nicht entschieden hat das Landgericht Mannheim, ob es die Anklage gegen den Wettermoderator zulässt. Die Richter setzten Kachelmanns Anwalt eine Frist von einer Woche für weitere Stellungnahmen. Danach wollen sie entscheiden - wann genau steht noch nicht fest.

Mitteilung des Gerichts

Kriminalität / Medien
01.07.2010 · 19:26 Uhr
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