Berlin (dpa) - Vier Straftäter müssen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, obwohl sie weiter als gefährlich gelten. Die Oberlandesgerichte in Karlsruhe und Schleswig trafen am Donnerstag entsprechende Entscheidungen. Sie stützen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für ...

Kommentare

(3) k5250 · 15. Juli 2010
@2 entschärft ? der geht um 12 zum bewährungshelfer und um 13 auf dem heimweg schnappt er sich nen kleines mädchen. der bewährungshelfer wird ja schliesslich nicht schoßhund spielen und dem 24std am tag hinter her rennen.
(2) k293295 · 15. Juli 2010
@1: Das ist kein Falschbeschluß sondern geltendes Recht. Dank <link> kosten die zwar weiterhin Geld, sind aber wohl zumindest recht gut "entschärft". 2 sind ja auch nimmer die Jüngsten mit 66/70 Jahren.
(1) k10272 · 15. Juli 2010
vielleicht sollten mal diese menschen, die solche schwerwiegenden falschbeschlüsse verfasst haben , ihren "arsch" hinhalten müssen.
 
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