Karlsruhe (dpa) - Die Polizei darf Verkehrssünder mit Videoaufnahmen überführen. Die Aufnahmen bedeuten keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem heute bekanntgegebenen Beschluss. Ein Autofahrer hatte sich vor dem ...