Stuttgart (dpa) - Sind Tantra-Massagen sexuelles Vergnügen und damit vergnügungssteuerpflichtig? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht Stuttgart von heute an klären. Eine Stuttgarter Anbieterin solcher Ganzkörpermassagen hatte gegen die von der Stadt festgesetzten Steuern von 840 Euro für Januar ...

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