Berlin (dts) - Nach Einschätzung des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart ist der SPD-Mitgliederentscheid über den schwarz-roten Koalitionsvertrag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. "Auch wenn es weder im Grundgesetz noch im Parteiengesetz oder im Abgeordnetengesetz eine Bestimmung gibt, ...

Kommentare

(5) k246190 · 28. November 2013
ihr habt das zugelassen.warum habt ihr euch dagegen nicht gewehrt, lauten dann die vorwürfe, wie sie von den opportunisten, aus ihren bunkern heraus vorwurfsvoll erhoben werden. schuld an dem nicht wehren sind eben auch diese schreibtischtäter, die versuchen die demokratischen strukturen zu untergraben. jeder soll bei einer abstimmung oder wahl seinem eigenen gewissen folgen. seine eigenen überlegungen anstellen und sich eben nicht verleiten lassen,von leuten die angeblich euer bestes wollen.
(4) k246190 · 28. November 2013
wenn es nicht in eurem GG steht,kann es auch nicht widrig sein.widrig ist nur etwas was ausdrücklich bestimmt ist und dagegen verstossen wird.das ist ein versuch sich etwas so hinzubiegen wie es gerade gebraucht wird.wovon haben solche demokratiefeinde angst?vor jeder abstimmung durch das (partei)volk.solche leute sind dann die sogenannten schreibtischtäter.derartiges war in der weimarer rep. auch das verhängnis.wenn es schiefgeht ist es dann wieder eine machtergreifung oder ihr seid schuld
(3) TILK · 28. November 2013
@2: Tust du nicht...
(2) exDelphi · 28. November 2013
@1: Sehe ich genauso… nervt eh, dass innerhalb der Fraktion immer Druck ausgeübt wird, damit auch ja jeder Abgeordnete nach Parteivorgabe abstimmt und nicht nach eigenem Gewissen…
(1) TILK · 28. November 2013
Wären bei dieser Interpretation nicht jegliche Absprachen, also insbesondere Koalitionsverhandlungen und Parteien grundsätzlich, verfassungswidrig? Läuft doch alles darauf hinaus, dass Druck auf Abgeordnete ausgeübt wird...
 
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