Straßburg (dpa) - Die Sicherungsverwahrung von gewöhnlichen Straftätern in Deutschland ist kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies in Straßburg die Beschwerde eines mehrfach vorbestraften deutschen Einbrechers ab. Er hatte ...