Karlsruhe (dpa) - Die Ehe des Kindes geht in die Brüche - und verloren ist das Geschenk der Schwiegereltern, das eigentlich für beide gedacht war. So war es bislang. Künftig müssen die Ex-Partner damit rechnen, dass die Schwiegereltern ihr Geld - beispielsweise für das Häuschen - zurückfordern. Nach ...

Kommentare

(7) k87812 · 04. Februar 2010
Ein wahrer Fall: Schwiegereltern schenkten 50k Eur zur Geschäftsgründung. Der Kerl haute nach Theiland ab. Ehe hin, geld weg, nichts zu machen. Da wäre ein solches Urteil nur gut gewesen. Dennoch denke ich Geschenk ist Geschenk! Und da gehören Verträge her. In der Geschichte hier wird der Mann komplett auseinander genommen. Die Schuldfrage des scheiterns spielt vor Gericht leider keine Rolle. Und noch schlimmer wird, dass Scheidungen noch länger andauern können, wenn die Gerichte überfordern.
(6) wusseler · 04. Februar 2010
Wirklich interessantes Urteil. Als Beschenkter kann man es nur falsch machen. Nutzt man das Geld, ist man im Falle der gescheitertehn Ehe auch noch selbst ruiniert. Legt man es zur Seite, um es im Fall der Scheidung zurückzahlen zu können, dann kann man es auch gleich sein lassen... In 10 Jahren werden dann durch den BGH Versicherungen vorgeschrieben, um geschenktes im Fall der Scheidung auch wirklich zurückzahlen zu können... Und wie sieht es im Todesfall aus? Muss er da auch zurückzahlen?
(5) Wikinger_de · 04. Februar 2010
Heiraten wird vom Gesetzgeber nun eingeschränkt. Die Exe bleibt im Haus und der Mann muss die Kohle zurückzahlen? So kann es doch nicht gehen. Also in so einem Fall - Ehevertrag oder keine Hochzeit. Und eine Schenkung - kann man die nicht nur zurückfordern wenn man arglistig getäuscht wurde? (Glaube das habe ich mal so gelernt ??)
(4) k104183 · 04. Februar 2010
also ich bin der meinung egal wem wer etwas geschenkt hat, geschenkt ist geschenkt... der bundesgerichtshof sollte sich doch mal um wesentliche dinge kümmern die viel wichtiger sind als so ein schwachsinn!
(3) Duncan_McLoud · 04. Februar 2010
Das bedeutet, dass die Ex-Ehefrau die Hälfte der Wohnung bekommt und der Ex-Ehemann obendrein noch das geschenkte Geld an die Ex-Schwiegereltern zurückzahlen muss (plus Zinsen versteht sich). Also: In Zukunft immer gleich Verzichtserklärung bei Schenkungen unterschreiben lassen.
(2) Doreen2312 · 04. Februar 2010
geschenk ist für mich immer noch ein geschenk.. weiß nicht, ob das so gut ist.. zumal man da aber auch unterschiede machen muss.. was ist wenn die tusse mit dem schluss gemacht hat.. oder er schluss gemacht hat wegen fremd gehens oder so? nu wird er dafür bestraft? hmmm.. die eltern von der warn dazu nit verpflichtet.. hätten das geld ja dem schwiegersohn leihen können, dann wäre es in meinen augen rechtlich.. aba da gibts versch., meinungen drüber
(1) k20526 · 04. Februar 2010
Also so blöd kann doch keiner sein. Wenn mein Kind und der Ehepartner zusammen eine Wohnung kaufen, werde ich doch nur dann Geld dazugeben, wenn die Wohnung meinem Kind zumindest zur Hälfte gehört.
 
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