Berlin/Stuttgart (dpa) - Eingriff in die Religionsfreiheit oder Schutz vor Körperverletzung - das Urteil des Kölner Landgerichts gegen die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen hat heftige Kritik von Juden, Muslimen und Katholiken ausgelöst. Der Zentralrat der Muslime nannte die ...

Kommentare

(8) Wolf · 27. Juni 2012
GG Artikel 1 Absatz 1 <link> Es ist zu unterscheiden ob bei einem Säugling eine Operation NOTWENDIG ist um sein Leben zu erhalten - oder diese Operation/körperliche Veränderung aus weltanschaulichen/religiösen Gründen erfolgen soll. Taufe, Aufnahme in einer religiös geprägten Gemeinschaft stellt in der Regel keine Ultima Ratio, kann also später wieder falls gewünscht geändert werden. Eine Bescheidung ist endgültig.<link> und nu?
(7) Perlini · 27. Juni 2012
@4 Und wo steht bei dem Link, dass eine medizinische Notwendigkeit im Säuglingsalter definitiv NICHT gegeben ist. @topic Kann das Urteil nicht nachvollziehen. Durch die Beschneidung trägt das Kind keinen Schaden davon. Und heißt das jetzt, der Jude/Moslem muss bis zum 18. Geburtstag warten und läßt es dann machen?! Und werden jetzt Eltern angezeigt, wenn in Kindergarten/Schule bemerkt wird, dass der Junge beschnitten ist?! Was für ein Schwachsinn.
(6) k5250 · 27. Juni 2012
tja so lange es leute auf der welt gibt die nach sitten und gebräuchen aus dem mittelalter leben wird es wohl nie frieden auf dieser welt geben. hat religion ausser unheil in der geschichte der menscheit schon mal was positives bewegt? ob kreuzzüge, hexenverbrennung, islam terror usw usw. glaube die liste kann man beliebig erweitern.
(5) Kelle · 27. Juni 2012
Endlich mal qualifizierte Judenkritik :-D
(4) Marienhof · 27. Juni 2012
eine medizinische Notwendigkeit im Säuglingsalter ist definitiv NICHT gegeben. <link> Und bei Mädchen ist dies DEFINITIV Körperverletzung
(3) k104183 · 27. Juni 2012
@2 da geb ich dir vollkommen recht. aber wer sagt denn das es ärzte sind die das machen, ich hab mal im tv darüber was gesehen, das der oberguru das von denen machen soll ob das stimmt? wenns so ist dann kann man auch davon ausgehen das es dann ganz sicher nicht sauber zugeht, infektionen vorprogrammiert. ole ole
(2) lucky040 · 27. Juni 2012
Wenn ich beschnitten worden wäre , hätte ich den Arzt , wenn ich 18 Jahre alt wäre , wegen Körperverletzung angezeigt .Das ist doch scheinheilig , für so eine Verstümmelung immer den Glauben vorzuschieben
(1) k104183 · 27. Juni 2012
Ich warte dann mal wieder auf Anfeindungen! Aber die haben gewaltig was am Schädel es sei ein Eingriff in die Religionsgemeinschaft? Ich würde mal sagen das es ein Eingriff in die Selbstbestimmung des Jungen ist.Wenn ein Arzt sagt das es aus medizinischer Sicht notwendig ist und die Vorhaut entfernt wird dann mag das in Ordnung gehen aber aus einem idiotischem Grundgedanken der Religion?Was hat das überhaupt mit Religion zu tun. Die sind doch nicht ganz sauber im Stoff!!Finde das Urteil richtig!
 
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