Kassel (dts) - Die Praxisgebühr für Patienten verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundessozialgericht heute in Kassel entschieden. Ein 64-jähriger Mann hatte geklagt, da er die Praxisgebühr von zehn Euro beim ersten Arztbesuch pro Quartal als unzulässiges "Sonderopfer" ansah. Kranke ...