Kassel (dts) - Die Praxisgebühr für Patienten verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundessozialgericht heute in Kassel entschieden. Ein 64-jähriger Mann hatte geklagt, da er die Praxisgebühr von zehn Euro beim ersten Arztbesuch pro Quartal als unzulässiges "Sonderopfer" ansah. Kranke ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News