Berlin/Karlsruhe (dts) - Gabriele Paulis Freie Union will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wie der Tagesspiegel berichtet, werde morgen ein entsprechender Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Gericht könne noch diese Woche über den Fall entscheiden, so der ...

Kommentare

(9) Suitcase · 18. August 2009
Es ist das gute Recht der beiden Parteien, die Entscheidung der Bundeswahlkommision überprüfen zu lassen. Das hier weider einige dagegen wettern, zeigt nur, dass sie die Grundprinzipien eines Rechtsstaates nicht verinnerlicht haben.
(8) k251998 · 18. August 2009
Es geht darum, dass der Bundeswahlausschuss keine eindeutige Abstimmung (4:4) hatte und daher die Stimme des neuen und juristisch ahnungslosen Vorsitzenden (Statistiker) den Ausschlag gab. Der hatte alle "kann" und "soll" Regeln zu "muss"-Regeln erklärt und die kleinen Parteien abgeschossen. Bei den Grauen mit der Begründung, sie hätten nur 1 Landesverbank. Die Grauen haben aber 11 Landesverbände. In Afghanistan wollen wir freie Wahlen einführen, hier darf ein einzelner sie abschießen.
(7) tastenkoenig · 18. August 2009
Erfreulicherweise leben wir in einem Rechtsstaat, in dem man die Entscheidungen des Wahlausschusses überprüfen lassen kann. Es gibt gute Gründe, die Entscheidung für richtig zu halten - wäre sie aber ganz alleine dem Ausschuss überlassen ohne Möglichkeit der Überprüfung auf dem Rechtsweg, dann wäre das eine Einladung zur Willkür.
(6) Die_Mama · 18. August 2009
Wieso sollte man jetzt einen Präzedenzfall schaffen. Es ist schlicht und einfach Frau Paulis Schuld, das es keine Zulassung gab. Es gibt eben Regeln und Bestimmungen die eingehalten werden müssen. Auch ein Gericht sollte da nicht nachgiebig sein, denn dann hält sich keiner mehr an Regeln und klagt anschließend lieber.
(5) k944 · 18. August 2009
Wer es nicht schafft ein Formular zu unterzeichnen, wird eben nicht zugelassen. Seit wann kann man gegen seine eigene Schludrigkeit klagen?
(4) peymar · 18. August 2009
Ich finde das Vorgehen richtig. Hier geht es ja nicht um die Frage, eine 2-Mann-Gruppierung teilnehmen zu lassen, sondern nach allem, was ich weiß, darum, dass ein "heilbarer" Formfehler in einer SOLL-Vorschrift politisch so ausgelegt wurde, dass er zur Nicht-Zulassung führte. Das ist mit demokratischem Verständnis aus meiner Sicht nicht vereinbar, egal, was man von Frau Pauli hält.
(3) igel_1 · 18. August 2009
wie hieß die zeitung damals,st. pauli nachrichten ;-)
(2) k153242 · 18. August 2009
Die hat doch 'nen kapitalen Hau, die Olle. Was meint die eigentlich, wozu die Bestimmungen über die Unterstützer-Unterschriften da sind? Da kann man ja das Verfahren abschaffen, und gleich jede 2 Mann-Partei auf den Wahlzettel, den man dann wohl Klopapier-Rolle nennen sollte, setzen. Dann haben wir wieder Weimarer Verhältnisse und jeder Vollpfosten wird sich zur Wahl stellen.
(1) herkules1001 · 18. August 2009
Das hat schon seinen Grund, warum diese Parteien nicht zugelassen sind! Man muß nicht Jeden in die Politik lassen!
 
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