Ein neues Urteil zu Hartz 4 bestimmt, dass die Wahl der Verpflegung in Pausenzeiten auf der Arbeit Privatsache bleibt. Wer Hartz 4 empfängt, muss demnach nicht den vom Arbeitgeber bereitgestellten Mittagstisch essen - und dafür Leistungskürzungen hinnehmen. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von ...