Ein neues Urteil zu Hartz 4 bestimmt, dass die Wahl der Verpflegung in Pausenzeiten auf der Arbeit Privatsache bleibt. Wer Hartz 4 empfängt, muss demnach nicht den vom Arbeitgeber bereitgestellten Mittagstisch essen - und dafür Leistungskürzungen hinnehmen. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von ...

Kommentare

(8) mundmk · 27. Juni 2015
Da bin ich anderer Meinung. Wenn "das (erste) Jahr nix machen" rum ist, bist Du Hartz und nix anderes mehr. Bieten Sie Dir dann ne Massnahme an, und Du nimmst dieses "Angebot" nicht an, dann können sie Dir dein Hartz kürzen oder was auch immer.. Du kannst von ALG 2 nicht in ALG 1 zurück, dafür musst Du mind. ein Jahr schaffen gehn. > So kenn ich das.. *Belehrt mich gerne *gg*
(7) federball · 27. Juni 2015
Also Leute, wer an solch einer Maßnahme teilnimmt bekommt nicht Hartz 4 sonder ALG 1 weil dieser dann wieder vom Arbeitsamt betreut wird, das ist meine Vermutung.
(6) mundmk · 26. Juni 2015
Jo, seh ich auch so.. Hoffe das ich Dir ein wenig "helfen" konnte..
(5) k424676 · 26. Juni 2015
achso, die meinen, wer sich weigert an einer maßnahme teilzunehmen kriegt kein geld. das wäre logischer.
(4) mundmk · 26. Juni 2015
Ein weiteres Urteil zu Hartz 4 schränkt die Rechte der Empfänger allerdings auch ein: Wer beispielsweise an >>k<<einer Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit teilnimmt, hat keinen Hartz 4 Anspruch. Das bestätigte das Bundessozialgericht im Februar dieses Jahres (AZ.: B 14 AS 25/14 R). Sorry, war nur ein Buchstabe der wahrscheinlich fehlt, war ne harte Arbeitswoche für mich.
(3) k424676 · 26. Juni 2015
@2 und wo soll das "kein" fehlen?
(2) mundmk · 26. Juni 2015
@ 1 > na, von Luft, Liebe und Marsi :P Nee, Spass, ich denke mal das da einfach in dem Satz ein "kein" fehlt.
(1) k424676 · 26. Juni 2015
"Wer beispielsweise an einer Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit teilnimmt, hat keinen Hartz 4 Anspruch." äh... und wovon leben die leute dann in der zeit der maßnahme???
 
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