Neue Pflegereform: Pflegebedürftigkeit wird Teil des Lebens

In ihrem neuen Gastbeitrag macht Altersexpertin Margit Winkler darauf aufmerksam, dass die derzeitigen Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung unzureichend sind. Grundlegende Probleme werden aus ihrer Sicht nicht angegangen. Stattdessen werkelt die Bundesregierung an nicht zukunftsträchtigen Gesetzen herum.

Das Thema Pflege beschäftigt uns weiter. Jetzt ist das Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Doch damit gibt es nur minimale Erhöhungen. Damit werden lediglich Preissteigerungen in diesem personalintensiven Dienstleistungsbereich ausgeglichen. Die Regierung unterstützt zwar nun besonders die Familien bei ambulanter Pflege. Doch dies sind lediglich kleine Schritte und wir steuern auf ein Desaster zu. Ein Durchgriff ist nicht in Sicht.

Politik hofft auf Initiative der Pflegewirtschaft und der Angehörigen

Laut unserem Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat das Kabinett nun 10 Tage bezahlten Sonderurlaub für akute Pflege-Situationen beschlossen. Ähnlich kennen wir solche Regelungen bei der Erziehung unserer Kinder.

Doch das reicht bei langem nicht, um die Pflege in Deutschland zu verbessern! Die Regierung bastelt an einem Gesetz herum, das von Anfang an nicht zukunftsträchtig war. Daher kann man von den vielen Reformen, etwa den beiden Pflegestärkungsgesetzen, nur sehr wenig erwarten. Jetzt wird über bessere Ausbildung der Pflegekräfte und Bürokratieabbau diskutiert. Der Freistaat Bayern setzt auf Laienpflege und stellt laut Melanie Huml, Staatsministerin im Bayerischen Ministerium für Gesundheit und Pflege, organisierte Anlaufstellen für Familienangehörigen sicher, die diese dann vielfältig unterstützen. Und fragt man Norbert Blüm als Vater der Pflegeversicherung, so appelliert dieser an die Barmherzigkeit unter den Menschen und für mehr Kreativität. Für sinnvoll erachtet er einen geordneten Wettbewerb der Pflegewirtschaft. Zudem weist Blüm auf den Einfluss von Heimleitern bei der Personalführung hin.

Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen. Wirtschafts- und Rentenexperte, schreibt im Ökonomenblog: "Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein Sprengsatz. Durch die demographische Entwicklung werden sich die Beitragssätze massiv erhöhen. Nach dem aktuellen Finanzierungsmodell ist ein Anstieg von aktuell knapp über 2 Prozent auf ganze 7 Prozent bis zum Jahr 2045 durchaus realistisch."

Hauptproblem Langzeitpflege ist nicht im Fokus

Das wesentliche Problem der Pflege, die Langzeitpflege, löst derzeit keines der neue Gesetze und Gesetzentwürfe. Wer das erste Jahr der Pflege überstanden hat, wird meist über Jahre zum Pflegefall. Das wird sich nicht ändern, denn die Medizin entwickelt sich immer weiter. Dabei taucht die Frage auf, ob diese Langzeitpflege ein blühender Wirtschaftsfaktor wird - mit fragwürdigem Image.

Das eigentliche Problem ist nicht mit einem Zeitkorridor von 10 Tagen Sonderurlaub gelöst, wie ihn die Bundesregierung nun plant. Es ist nur ein Trippel-Schritt, wenn die Regierung neben der Erziehungszeit auch konkrete Möglichkeiten der Unterstützung von Angehörigen schafft. Dabei ist der Sonderurlaub von 10 Tagen sicher "nett" und die Familie mit den Frauen als das Pflegereservoir der Nation ist die billigste Alternative für alle. Für einen sinnvollen Umgang mit der Langzeitpflege sollte das Wort "Bedürftigkeit" jedoch eine stärkere Rolle spielen.

Wie realistisch kann eine Familie das Problem Langzeitpflege lösen?

  • Welche 75-Jährige Frau kann ihren 80-Jährigen Mann über Jahre pflegen?
  • Ist es aktuell und künftig überhaupt machbar, dass Tochter oder Schwiegertochter über Jahre die Pflege übernimmt?
  • Zunehmende Single-Haushalte bei Älteren und moderne Lebensformen, wie Patchwork, verschärfen die Situation erheblich

Mit diesen Schritten könnten die Deutschen die Problematik entschärfen

So wären die Gelder der gesetzlichen Pflegekasse für Bedürftige zielführend eingesetzt:

  • Wenn Langzeitpflege das Problem ist, so würde es Sinn machen, erst nach einer Wartezeit von 6 oder 12 Monaten mit den Pflegeleistungen zu starten. Karenzzeiten kennen wir auch von anderen Versicherungen und stellen für Betroffene überschaubaren Finanzbedarf dar.
  • Wenn der Bedürftige selbst nicht mehr zahlungsfähig ist, werden die nahen Verwandten zur Kasse gebeten - zum Teil sogar doppelt. Wenn beispielsweise einer Witwe, bei der die Hinterbliebenenversorgung aufgrund weiterer Einnahmen gekürzt wurde, zum Pflegefall wird, zahlen die Kinder die Kürzung plus der weiteren Pflegekosten. Mit einer Einkommensüberprüfung ähnlich der Hinterbliebenenrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung wäre jedoch man sicher, dass der Pflegezuschuss bei Bedürftigen ankommt. Kritiker sprechen aktuell von einer Umschichtung zu Gunsten der Reichen.
Pflegeversicherung
[finanzen.de] · 21.10.2014 · 09:33 Uhr
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