Berlin (dpa) - Ruheständler, denen die Rente falsch berechnet wurde, haben einen Anspruch auf Nachzahlung für lediglich vier Jahre - auch wenn der Fehler möglicherweise schon seit 2002 vorlag. Dies stellte die Deutsche Rentenversicherung Bund am Donnerstag unter Hinweis auf die Rechtslage klar. ...

Kommentare

(3) Platon999 · 17. August 2012
Du wirst im eigenen Land von Deinen eigenen Volksvertretern nach Strich und Faden verarscht!
(2) Herzoegchen90 · 17. August 2012
Find ich schon harten Tobak... Hier werden Bürger, die jahrelang ehrlich gearbeitet und für ihre Rente eingezahlt haben, um mehrere Jahre von den Behörden beschissen. Wenn das Ding über 10 Jahre so lief und niemandem aufgefallen sein will, kann man nichts anderes mehr behaupten. Hoffentlich haben die, die Beiträge die sie nachgezahlt haben, wenigstens vernünftig verzinst. Um meine Rente mach ich mir keine Sorgen, da ich wohl eh keine bekomme, wenn es in ca. 45 Jahren soweit ist.
(1) wkloss · 16. August 2012
Es ist schon komisch mit unseren Gesetzen, die nur Verordnungen sind. Steuerrechtlich 5Jahre an die Kleinen, EU-Rente 2 Jahre vom Amt und 4 Jahre vom DRV ! Hier sieht man wieder, wenn vom Amt gezahlt werden soll kleine Fristen aber vom Kleinen große Fristen! Wieso regelt man das nicht einheitlich? Bleibt dann zu wenig für die Großen übrig, die sowieso schon den Hals voll haben?
 
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