Den Haag (dpa) - Im Völkermord-Prozess gegen Radovan Karadzic hat das UN-Tribunal für Ex-Jugoslawien den Londoner Anwalt Richard Harvey als Pflichtverteidiger bestellt. Das Gericht reagierte damit auf die Weigerung des Angeklagten, seinen Boykott des Verfahrens aufzugeben. Nach der Entscheidung für ...

Kommentare

(1) k293295 · 20. November 2009
<<...ließ der Angeklagte über einen Sprecher mitteilen>> Wessen Sprecher? Seiner? Wie kann das sein, daß ein Angeklagter einen Sprecher hat? Ein Anwalt ist selbstverständlich, ein Sprecher nicht.
 
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