Hamm (dpa) - Kunstfreiheit siegt über Bürofrieden: Einem Angestellten, der den Alltag mit seinen Kollegen in einem Roman verewigt hat, darf deswegen nicht gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht im nordrhein-westfälischen Hamm entschieden. Der Arbeitgeber wollte den Mann wegen Störung des ...