Karlsruhe (dpa) - Wegen des Luftschlags im afghanischen Kundus wird die Bundesanwaltschaft eine mögliche Strafbarkeit von Oberst Georg Klein nach Paragraf 11 Abs.1 Zif. 3 Völkerstrafgesetzbuch prüfen, wegen «Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung». Die maßgeblichen ...