Karlsruhe (dpa) - Wegen des Luftschlags im afghanischen Kundus wird die Bundesanwaltschaft eine mögliche Strafbarkeit von Oberst Georg Klein nach Paragraf 11 Abs.1 Zif. 3 Völkerstrafgesetzbuch prüfen, wegen «Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung». Die maßgeblichen ...

Kommentare

(1) k153242 · 06. November 2009
Tja, dann wird in einem ähnlichen Fall wohl kein deutscher Offizier, der seine Sinne halbwegs zusammen hat, weitere geklaute LKW stoppen, und die Taliban mit Sprit, Munition oder Waffen davonziehen lassen. Im Grunde kann - sollte die Bundesanwaltschaft Anklage erheben - die Bundeswehr komplett abgezogen werden; sie wäre ohnehin nicht mehr Handlungsfähig. Dürfte wohl auch nicht einfach sein, einen afghanischen Zivilisten von einem Taliban zu unterscheiden, oder tragen die Taliban Uniformen?
 
Suchbegriff

Diese Woche
08.05.2024(Heute)
07.05.2024(Gestern)
06.05.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News