Düsseldorf, 26.07.2017 (lifePR) - Banken und Sparkassen dürfen ihren Kunden den Versand einer Transaktionsnummer (TAN) per SMS nur dann extra berechnen, wenn diese Nummer beim Online-Banking auch tatsächlich für einen Zahlungsauftrag verwendet wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. ...