Karlsruhe (dpa) - Im Grundsatzverfahren um die Speicherpflicht von Telefon- und Internetverbindungsdaten haben die Karlsruher Verfassungsrichter Zweifel an der weitreichenden Nutzbarkeit der Daten erkennen lassen. Es sei fraglich, ob der Bundesgesetzgeber nicht klarere Grenzen für den Abruf der ...