Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontrollrechte der Opposition im Bundestag gestärkt. In Untersuchungsausschüssen kann die Bundesregierung künftig die Aufklärungsarbeit nicht mehr pauschal mit dem Hinweis auf regierungsinterne Vorgänge blockieren, heißt es in dem Beschluss. ...

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