Karlsruhe (dpa) - Ein Straftäter in Sicherungsverwahrung muss nicht sofort entlassen werden, wenn er nur aufgrund einer Gesetzesänderung nach seiner Verurteilung länger eingesperrt bleiben kann. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte ...