Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Bestimmungen des Wahlrechts für Bundestagswahlen mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden. Geklagt hatten SPD, Grüne und mehr als 3000 ...

Kommentare

(2) dubberle · 25. Juli 2012
Unsere verbohrten Politiker hatten drei Jahre zeit ein verfassungskonformes Wahlrecht auszuarbeiten, aber sie haben ihre Zeit lieber mit politischem Taktieren verplempert. Wie damals so plädiere ich auch heute dafür, die Bundesregierung und alle(!) Abgeordneten in einen großen Saal bei trocken Brot und Wasser solange einzuschließen, bis sie ein Verfassungskonformes Wahlrecht beschlossen haben. Jede Wette, eine Einigung wäre in wenigen Tagen unter Dach und Fach.
(1) tastenkoenig · 25. Juli 2012
Das Traurige ist: das war im Grunde schon bei der Verabschiedung des Gesetzes klar.
 
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