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9: Wenn damit Straftaten verfolgt werden, dann ja. Ob man in Europa die entsprechenden Straftatbestände gut findet, ist unerheblich. Es geht um Recht, nicht um Moral. @
8: Es ist unerheblich, ob der "Dieb" strafbar gehandelt hat. Das macht das Handeln des deutschen Staates noch lange nicht strafbar. Es sei denn, mir kann hier jemand den Straftatbestand nennen. Und nein, Hehlerei (259 StGB) ist nicht einschlägig, der gilt nur für Sachen. Daten sind aber keine Sachen.