(lifepr) Düsseldorf, 22.05.2015 - Ein Taxifahrer hat eine Beförderungspflicht. Die gilt nicht nur für den Fahrgast, sondern auch für dessen Sachen. Und da Tiere juristisch als Sachen behandelt werden, muss ein Taxifahrer sie auch befördern. Weigert er sich, kann er zu einem Bußgeld von mehreren ...