Straßburg (dpa) - Ein Kind hat Anspruch auf seinen leiblichen Vater. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Richter in Straßburg bezeichneten das als ein unumstößliches Grundrecht. Auch wenn der Vater nach der Geburt keinen Kontakt zu seinem Kind hatte. Nach dem ...

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