Münster (dpa) - Die Polizei darf eine friedliche Kundgebung von Atomgegnern nicht filmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Auch wenn die Szenen nur in ein Einsatzfahrzeug übertragen und noch nicht aufgezeichnet werden, sei das Vorgehen ein rechtswidriger Eingriff in ...

Kommentare

(4) Chris1986 · 29. November 2010
"Auch wenn die Szenen nur in ein Einsatzfahrzeug übertragen und noch nicht aufgezeichnet werden, sei das Vorgehen ein rechtswidriger Eingriff in Grundrechte." Ist nach dieser Rechtssprechung nicht auch jede Form von Videoüberwachung, und sei es Bahnhof, Flughafen usw. rechtswidrig? Schließlich wird nicht aufgezeichnet (was bei Überwachungskameras allerdings auch noch der Fall ist)
(3) Milz-Brandy · 29. November 2010
@2 im zweifel erst mal draufschlagen... böse einstellung!! und lass mal das leerzeichen vor !
(2) ck1rie · 29. November 2010
ich frag mich nur wer die friedlichen Demonstranten daran hinter gewalttätig zu werden ratz fatz haben die Ordnungshüter einen Stein am Kopf und dann ? ich meine die machen auch nur ihre Arbeit, versuchen es zumindest.
(1) mariong · 29. November 2010
Das wurde auch aller, aller höchste Zeit. Jetzt fragt sich nur, wer die Polizei - im gesetzten Fall- daran erinnert.
 
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