Dortmund (dpa) - Aus der Sicherungsverwahrung entlassene Straftäter müssen ihren Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen über ihre Vergangenheit informieren. Das hat das Dortmunder Landgericht entschieden. Ein Vermieter hatte einen Mieter zur Räumung der Wohnung aufgefordert, nachdem er erfahren ...

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