@2 Würde es nicht. <link> Denn damit würde der Sinn der Entschädigung verloren gehen. Es gibt da ein aktuelles Urteil des BGH. Es mag menschlich nicht nachvollziehbar sein, aber rechtlich ist Folder in DE nunmal verboten, auch die Androhung stellt schon Folter da und dieses Recht hat nun einmal auch ein "geständiger Verdächtiger" (der Gäfgen nunmal war). Und dieses hrundsätzliche Folterverbot darf IMHO auch niemald nimmernicht aufgeweicht werden.
@1: Wobei das Geld nichtmal bei ihm landen würde, sondern 1:1 zur Deckung der Gerichtskosten aus dem Mordverfahren ins Staatssäckel zurück fließt. @3: Ich ziehe alles zurück und behaupte das Gegenteil ;-)
Anstatt dem Typ die paar kümmerlichen Kröten symbolisches Schmerzensgeld zu zahlen, führt das Land Hessen lieber geradezu spottgünstige Prozesse um die Auslegung des ersten Artikels der deutschen Verfassung, an dem es nicht besonders viel auszulegen gibt.