Frankfurt/Main (dpa) - Das Tauziehen um die Entschädigung für den Kindsmörder Magnus Gäfgen geht in die nächste Runde. Nachdem das Frankfurter Landgericht ihm eine Entschädigung zugesprochen hat, will das Land Hessen vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen. 2002 hatte Gäfgen den Bankierssohn ...

Kommentare

(3) k45047 · 23. August 2011
@2 Würde es nicht. <link> Denn damit würde der Sinn der Entschädigung verloren gehen. Es gibt da ein aktuelles Urteil des BGH. Es mag menschlich nicht nachvollziehbar sein, aber rechtlich ist Folder in DE nunmal verboten, auch die Androhung stellt schon Folter da und dieses Recht hat nun einmal auch ein "geständiger Verdächtiger" (der Gäfgen nunmal war). Und dieses hrundsätzliche Folterverbot darf IMHO auch niemald nimmernicht aufgeweicht werden.
(2) Kelle · 23. August 2011
@1: Wobei das Geld nichtmal bei ihm landen würde, sondern 1:1 zur Deckung der Gerichtskosten aus dem Mordverfahren ins Staatssäckel zurück fließt. @3: Ich ziehe alles zurück und behaupte das Gegenteil ;-)
(1) gewuerzgurke · 23. August 2011
Anstatt dem Typ die paar kümmerlichen Kröten symbolisches Schmerzensgeld zu zahlen, führt das Land Hessen lieber geradezu spottgünstige Prozesse um die Auslegung des ersten Artikels der deutschen Verfassung, an dem es nicht besonders viel auszulegen gibt.
 
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